Qualität und Kompetenz

Im Zeichen der Vier Ringe

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Mobilitäts-Konzeptes ist ein bestehender Fuhrpark von mehr als 15 Fahrzeugen und der Bedarf von durchschnittlich 5 Fahrzeugen pro Jahr. Die Beschaffung wird über einen Großkundenvertrag geregelt, der Ihnen ein umfangreiches Betreuungskonzept aus einer Hand gewährt. Auf Wunsch integrieren wir in dieses Konzept auch auf Ihre Bedürfnisse hinsichtlich gewünschter Finanzdienstleistungen.

Der Großkundenvertrag regelt die vereinbarten, modellspezifischen Konditionen, die bundesweit einheitlich sind und den jeweiligen Bestellungen zugrunde liegen. Als Großkunde unseres Hauses gewähren wir Ihnen jede erforderliche bundesweite Mobilität. Unsere Dienstleistungen stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Die Lieferung fabrikneuer Fahrzeuge zu Großkundenkonditionen setzt außerdem voraus, dass Sie die Fahrzeuge nachweisbar zur eigenen Nutzung verwenden. Sie müssen die Fahrzeuge mindestens sechs Monate ab Lieferung als „wirtschaftlicher Eigentümer“ halten und nicht Dritten zur ausschließlichen Benutzung überlassen

Auch Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften Ihres Unternehmens können in einen Großkundenvertrag einbezogen werden, sofern ein beherrschender Einfluss Ihres Hauses vorliegt.